Privatgutachten

Privatpersonen oder Firmen können bei Streitigkeiten über erbrachte Leistungen im Rahmen eines Auftrages einen Sachverständigen direkt mit der Begutachtung beauftragen.


Die durch die Tätigkeit des Sachverständigen entstehenden Kosten für die Erstellung eines Gutachtens trägt der Auftraggeber unabhängig von dem Ergebnis des Gutachtens.
Die Kosten werden für den geleisteten Zeitaufwand sowie Aufwendungen wie Fahrtkosten, Porto, Telefon, Fotos  etc. vereinbart.
Das Privatgutachten dient als fachliche Unterstützung für die rechtliche Bewertung von Streitigkeiten.
Oftmals stellt sich im Vorfeld einer möglichen rechtlichen Auseinandersetzung verbunden mit erheblichen finanziellen Prozesskostenrisiken die Frage nach der eigenen Stärke oder Sicherheit der eigenen Position. Hält der festgestellte Mangel einer fachlichen und rechtlichen Prüfung Stand?  


Als Instrument der Abschätzung, Einordnung und Unterstützung des Anwaltes ist ein Privatgutachten von wesentlicher Bedeutung.