Die Vergütung von Gerichtsgutachten wird nach dem JVEG vorgenommen.
Mit Privatleuten, Versicherungen, Firmen etc. wird ein Honorar vereinbart, in der Regel nach Aufwand.
In wenigen Fällen, wo es genau absehbar ist, welcher Arbeitsumfang notwendig wird, kann auch eine Pauschale vereinbart werden.
Der Hauptposten sind die geleisteten Stunden für eventuelles Aktenstudium, Vorbereitung, Fahrzeiten, Ortsbesichtigung, Protokoll des Ortstermins erstellen, Berechnungen, Gutachtenerstellung, Stellungnahmen schriftlich und mündlich, teilweise auch Telefonberatung etc..
Für die angefangene Stunde berechne ich 85 Euro zzgl. MwSt. = 101,15 Euro.
Als weitere Kosten fallen auf Nachweis an:
Fremdrechnungen für z.B. chemische Analysen, Geräteausleihen für nicht im normalen SV-Alltag übliche und normal vorauszusetzende Geräte.